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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anwendungsbereich
1.1  Diese AGB regeln zusammen mit der Vertragsurkunde, der Leistungsbeschreibung, der Produktbeschreibung, der Entgeltbestimmung und eventuell weiteren als Vertragsbestandteile bezeichneten Dokumenten (im Folgenden der „Vertrag“ genannt) die Beziehungen zwischen Ihnen (im Folgenden der „Kunde“ genannt) und der voxphone AG, Kanalstrasse 3, LI-9496 Balzers (im Folgenden „voxphone“ genannt) und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte. Auf die Vertragsbeziehung zwischen voxphone und dem Kunden kommen die Bestimmungen des Gesetzes vom 17. März 2006 über die elektronische Kommunikation (Kommunikationsgesetz; KomG), LGBl. 2006 Nr. 91, auch dann zur Anwendung, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf die Bestimmungen des KomG Bezug genommen wird.

1.2  Der Kunde im Sinne dieser AGB ist jede natürliche und juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst von voxphone nutzt oder bei voxphone beantragt. Sofern es sich bei dem Kunden auch um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt (Art. 1 Abs. 1 lit. b KSchG), sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG; LGBl. 2002 Nr. 164) anzuwenden.

1.3  Die AGB liegen in ihrer jeweils gültigen Fassung in der Geschäftsstelle von voxphone zur Einsichtnahme bereit und können auf der im Internet aufgeschalteten Website jederzeit unter www.voxphone.net abgerufen werden.

1.4  Diese AGB sowie die für die Leistung jeweils massgeblichen Leistungsbeschreibungen, Produktbeschreibungen, Entgeltbestimmungen oder Einzelverträge sowie deren Ergänzungen, Anpassungen oder Verlängerungen werden dem Kunden auf sein Ersuchen für die ihn betreffende Leistung unentgeltlich übermittelt.

2. Dienste und Geräte
2.1  Dienste: voxphone erbringt Telekommunikationsdienstleistungen (im Folgenden „Dienste“ genannt) ausschliesslich im Bereich der Internettelefonie (VoIP) zur höchstmöglichen Qualität und zum aktuellen Stand der Technik. Grundlegend für die Verwendung der voxphone Dienste ist ein Breitbandanschluss, welcher Sprachverkehr (VoIP) unterstützt und die für den Sprachverkehr benötigte Bandbreite zur Verfügung stellt. Dieser Anschluss kann entweder über eine Festnetzverbindung eines Internet Service Providers oder über das mobile Datennetz eines Mobiltelefonanbieters realisiert sein. Die Dienste sind ausschliesslich für den normalen Gebrauch und mit den hierfür vorgesehenen Geräten bestimmt. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Dienste verantwortlich. Bei Störungen und Anfragen ist der voxphone Kundendienst telefonisch oder per E-Mail von Montag bis Freitag, nicht an gesetzlichen lokalen Feiertagen, zu den Bürozeiten gemäss publizierten Kontaktdaten verfügbar.

2.2  Geräte: Der Kunde ist für seine Geräte und sein Zubehör verantwortlich, insbesondere in Bezug auf Einrichtung, Konfiguration, Funktionstüchtigkeit, Zugriffsschutz und Kompatibilität mit den genutzten Netzwerken und Diensten. Für bei voxphone gekaufte Geräte gelten die gesetzliche Gewährleistung sowie die herstellerspezifische Garantie. Ein Ersatzgerät kann nicht garantiert werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1  Preise: voxphone kann die Erbringung der Dienste von Kreditlimiten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen. Die aktuellen Tarife für Sprachdienste und Produktpreise sind jederzeit öffentlich zugänglich und können auf der Website von voxphone abgerufen und heruntergeladen werden. Es gelten jeweils die dem Produkt oder Tarifplan beigefügten Konditionen. 
a)  Tarifanpassungen welche für den Kunden nicht ausschliesslich begünstigt sind werden dem Kunden gemäss Art. 7 Abs. 1-3 VKND mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt. Gleichzeitig ist der Kunde berechtigt den Vertrag auf diesen Zeitpunkt anhand des Sonderkündigungsrechts kostenlos zu kündigen.
b)  Wird bei Überprüfung der Höhe von in Rechnung gestellten verbindungsorientierten Entgelten ein Fehler festgestellt, welcher sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte und lässt sich die richtige Höhe nicht ermitteln, so ist unter angemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände eine Neuberechnung dieser Entgelte pauschal vorzunehmen (Art. 29 Abs. 4 VKND). Als Grundlage für die Neuberechnung wird der Durchschnitt der verbindungsorientierten Entgelte der drei vorhergehenden Verrechnungszeiträume herangezogen. Soweit diese nicht oder nicht vollständig vorhanden sind, wird der Durchschnitt der verbindungsorientierten Entgelte der drei nachfolgenden Verrechnungszeiträume herangezogen.

3.2  Ausschliesslich für Abos mit Vorauszahlung (Prepaid):
a)  Vor der Benutzung einer kostenpflichtigen Dienstleistung von voxphone, muss genügend Guthaben auf dem Kundenkonto vorhanden sein (Prepaid-Guthaben). Für die Überweisung stehen dem Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten gemäss Information auf der Website von voxphone zur Verfügung.
b)  Die Kreditkartendaten werden mit bewährter 128 Bit SSL Technologie verschlüsselt. Jede Transaktion wird online bei den zuständigen Kreditkarten-Unternehmen autorisiert. Auf Ihrer Kreditkartenabrechnung sind die Überweisungen unter voxphone ersichtlich.
c)  Zugang zu Notrufnummern wird ohne Berücksichtigung des Konto-Guthabens sichergestellt, solange der Vertrag nicht gekündigt wurde.

3.3  Ausschliesslich für Abos mit Rechnungsstellung:
a)  Die Rechnung wird dem Kunden monatlich per E-Mail zugesendet und ist innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Der Kunde hat ein Zahlungsziel von mindestens 30 Tagen netto und kann bis zum Fälligkeitstag schriftlich und begründet Einwände gegen die Rechnung erheben. Die Fälligkeit bleibt davon unberührt.
b)  Auf spezifischen Kundenwunsch wird die Rechnung mit einer monatlichen Gebühr von CHF 2.50 zusätzlich per Post in Papierform zugesendet.
c)  Rechnungen, die der Kunde nicht vor dem Fälligkeitsdatum schriftlich beanstandet und bezahlte Rechnungen, gelten als akzeptiert.
d)  Hat der Kunde Einwendungen gegen die von voxphone gestellte Rechnung erhoben, wird voxphone die Richtigkeit der beeinspruchten Rechnung entweder bestätigen oder diese korrigieren. Die Entscheidung wird dem Kunden schriftlich zugestellt. voxphone ist berechtigt, ein standardisiertes Überprüfungsverfahren durchzuführen. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit, innerhalb einem Monat nach Zugang der Überprüfungsentscheidung, weitere Überprüfungen zu verlangen, ansonsten gilt die bestrittene Entgeltforderung als anerkannt. voxphone wird den Kunden auf die Bedeutung des Kundenverhaltens und die ihm zur Verfügung stehende Frist hinweisen.
e)  voxphone darf im Falle des Zahlungsverzugs eines Kunden eine Diensteunterbrechung oder -abschaltung nur dann vornehmen, wenn voxphone den Kunden zuvor unter Androhung der Diensteunterbrechung oder -abschaltung und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen (14 Tagen) erfolglos gemahnt hat. Eine Unterbrechung des Zugangs zu Notrufnummern ist nicht zulässig (Art. 28 Abs. 1 VKND). Die Kosten der Sperrung und Entsperrung von je CHF 60.00 gehen zulasten des Kunden.
f)  voxphone kann Dritte mit dem Inkasso von Zahlungsausständen beauftragen bzw. Forderungen an Dritte im In- und Ausland veräussern. voxphone kann dem Kunden für jede Mahnung CHF 40.00 in Rechnung stellen. Ferner ist der Kunde zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die voxphone oder Dritten, die das Inkasso betreiben, durch den Zahlungsverzug entstehen.
g)  Mit der Fälligkeit wird die Forderung gemahnt. Wird die Rechnung nach erfolgter Mahnung bezahlt, so können die Dienstleistungen gegen Verrechnung einer Gebühr wieder entsperrt werden, erfolgt dagegen keine Zahlung innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist von 14 Tagen, kann der Vertrag frist- und entschädigungslos aufgelöst oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden.

3.4  Entgeltnachweis: Gemäss Art. 55 Abs. 1 VKND sind die Einzelentgeltnachweise jederzeit aktuell, bis maximal sechs Monate rückwirkend, im Benutzerlogin auf my.voxphone.net einsehbar und können zur digitalen Aufbereitung in Form einer CSV-Datei heruntergeladen werden. Dem Kunden steht zusätzlich die Wahlmöglichkeit zu, den Einzelentgeltnachweis auf Verlangen kombiniert mit der Rechnung zu erhalten.

3.5  Preisänderung: Wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer oder der Landesindex der Konsumentenpreise gemäss dem Amt für Statistik auf Jahresbasis ändern, hat das folgende Auswirkungen auf die Entgelte:
a)  voxphone ist berechtigt, Preise für das folgende Kalenderjahr entsprechend der Steigerung zu erhöhen.
b)  voxphone ist verpflichtet, Senkungen weiterzugeben und die Preise entsprechend der Senkung zu reduzieren.
Über die Anpassung informiert voxphone den Kunden in schriftlicher Form. Schwankungen von 2 % (Schwankungsraum) werden nicht berücksichtigt. Wird dieser Schwankungsraum allerdings in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten, passt voxphone die Preise in voller Höhe an. Der neue Preis stellt die Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Eine Verpflichtung zur Preisreduktion verringert sich in dem Ausmass, in welchem voxphone seit der letzten Preisanpassung bzw. seit Vertragsbeginn ein Recht zur Erhöhung nicht ausgeübt hat.
Wird der Landesindex der Konsumentenpreise gemäss dem Amt für Statistik nicht mehr veröffentlicht, tritt sein amtlicher Nachfolger an dessen Stelle.

4. Abschaltung
voxphone kann den Kunden dazu auffordern, störende oder nicht dem geltenden Recht, insbesondere der Kommunikationsgesetzgebung, entsprechende Kommunikationsendeinrichtungen unverzüglich vom Netzabschlusspunkt zu entfernen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach und ist eine Beeinträchtigung anderer Nutzer des Netzes oder Dienstes oder eine Gefährdung von Personen gegeben, kann voxphone den Anschluss vom Netz oder Dienst umgehend abtrennen. In allen übrigen Fällen darf voxphone den Anschluss nur mit vorheriger Zustimmung der Regulierungsbehörde vom Netz oder Dienst abtrennen. (Art 30 VKND)

5. Datenschutz
5.1  voxphone hält sich an die geltenden Bestimmungen, insbesondere an das Kommunikationsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Konsumentenschutzgesetz sowie die dazugehörigen Verordnungen. voxphone erhebt, speichert und bearbeitet Daten (Verkehrs- oder Teilnehmerdaten), die für die Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen, zur Werbung und zur Information über Produkte und zur Legung von Angeboten erforderlich sind. voxphone steht dafür ein, dass alle Personen, die intern mit Aufgaben betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

5.2  Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass voxphone die Daten zum Zweck der Vermarktung von Kommunikationsdiensten oder der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen sowie der sonstigen Übermittlung bearbeiten darf. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. voxphone hat diese Verwendung auf das erforderliche Mass und den zur Vermarktung erforderlichen Zeitraum zu beschränken. voxphone darf die Bereitstellung ihrer Dienste nicht von einer solchen Einwilligung abhängig machen (Art. 49 Abs. 1 VKND).

5.3  voxphone behält sich die Einleitung von gerichtlichen Schritten im Fall von Datenkriminalität und Datenmissbrauch sowie die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen vor.

5.4  voxphone weist den Kunden darauf hin, dass der Kunde das Recht hat, die Bearbeitung der Daten zu verweigern. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz ist oder, soweit dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Kunden ausdrücklich gewünschten Dienst zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird hiermit auch über die Nutzungsmöglichkeiten aufgrund der in elektronischen Fassungen der Verzeichnisse eingebetteten Suchfunktionen informiert (Art. 49 Abs. 2 VKND).

5.5  voxphone weist den Kunden auf die Möglichkeit der Rufnummernanzeige und die verschiedenen Möglichkeiten der Unterdrückung der Anzeige hin (Art. 57 Abs. 4 VKND). Die Rufnummernunterdrückung kann direkt durch den Kunden im Benutzerlogin my.voxphone.net aktiviert und deaktiviert werden. Um den Kunden von unerwünschten Anrufen zu schützen, besteht ebenfalls die Möglichkeit, ankommende Anrufe von spezifischen Rufnummern zu sperren.

5.6  Die Verarbeitung von Verkehrs-, Standort-, Inhalts- oder Teilnehmerdaten durch voxphone ist nur im unbedingt erforderlichen Ausmass zulässig bei (Art. 49 Abs. 2 KomG):
a)  Der Erfüllung der Pflichten nach Art. 30a bis 30o, 44, 45 und 51 bis 53 sowie der darauf gestützten Verordnungsbestimmungen;
b)  dem Vorliegen einer ausdrücklichen Einwilligung des Kunden;
c)  der vorübergehenden Aufhebung der Unterdrückung der Rufnummernanzeige im Zusammenhang mit der Entgegenahme von Notrufen oder zur Rückverfolgung von böswilligen oder belästigenden Anrufen;
d)  der Übertragung einer Nachricht oder Bereitstellung eines vom Kunden ausdrücklich verlangten Dienstes der Informationsgesellschaft;
e)  der Abrechnung von Gebühren.

5.7  Daten, die nach der vorstehenden Ziffer aufgezeichnet oder gespeichert wurden, sind jedenfalls zu löschen oder zu anonymisieren, sobald sie für die entsprechenden Zwecke nicht mehr unbedingt benötigt werden (Art. 49 Abs. 3 KomG).

5.8  voxphone weist den Kunden weiters darauf hin, dass voxphone 
a)  im Falle einer unmittelbaren Gefährdung der physischen Integrität einer Person verpflichtet ist, an einer solchen Standortfeststellung unverzüglich mitzuwirken (Art. 51 KomG).
b)  verpflichtet ist, angemessenen technischen Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um den zuständigen Behörden die Überwachung einer elektronischen Kommunikation nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung zu ermöglichen (52 KomG).
c)  Vorratsdaten, soweit diese im Zuge der Bereitstellung des Kommunikationsdienstes erzeugt oder verarbeitet werden, für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Kommunikationsvorganges zum Zwecke der Aufklärung eines Verbrechens oder eines Vergehens nach § 102a StPO zu speichern hat (Art. 52 a KomG). 
d)  verpflichtet ist, sämtliche Teilnehmerdaten unabhängig von der Art der vertraglichen Beziehung aufzuzeichnen und während der gesamten Dauer der vertraglichen Beziehungen mit dem betreffenden Kunden sowie sechs Monate nach deren Beendigung aufzubewahren (Art. 53 KomG).

5.9  Wird eine Dienstleistung von voxphone gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über voxphone, so kann voxphone Daten über den Kunden an Dritte weitergeben, sofern dies für die Erbringung solcher Dienstleistungen und für das Inkasso notwendig ist oder für massgeschneiderte Angebote verwendet wird.

6. Notrufdienste
Der Kunde hat die Möglichkeit, über das voxphone-Netz Notrufe auf die europäische Notrufnummer 112 zu tätigen. Bei nomadischem Gebrauch von VoIP-Nummern, kann voxphone den Zugang zu den nächstgelegenen Notrufnummern von Blaulichtorganisationen wie Polizei, Feuerwehr, Sanität und Rettungsdienste nicht garantieren. Nur am Standort der vertraglich festgelegten Standortadresse ist die korrekte Leitweglenkung der Notrufe auf die zuständige Notrufzentrale sichergestellt. 

7. Zugang zu Mehrwertdienstnummern
Der Kunde kann den Zugang zu Mehrwertdiensten jederzeit sperren lassen. Die Sperrung kann der Kunde in seinem Benutzerlogin my.voxphone.net jederzeit selbst verwalten.

8. Unberechtigte Nutzung
8.1  Der Kunde ist voxphone gegenüber für die Nutzung der Dienste und der damit verbundenen Rechte verantwortlich, insbesondere auch im Falle einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte infolge unsorgfältiger Verwahrung von Benutzer- und Zugangsdaten. Als Missbrauch gilt namentlich auch ein Weiterverkauf der Dienstleistungen durch den Kunden an Dritte. Ein Weiterverkauf darf nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von voxphone erfolgen. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen. Um das Risiko missbräuchlicher Verwendung möglichst gering zu halten, ist der Kunde verpflichtet, den Zugang zum Endgerät, Login und Passwort für die VoIP-Nummern sowie auch vom Benutzerlogin vertraulich zu behandeln. Bei drohender Gefahr oder Verdacht von missbräuchlicher Verwendung muss der Kunde voxphone sofort telefonisch benachrichtigen und diese Angaben schriftlich bestätigen. Sollte der Kunde dieser Mitteilungspflicht nicht nachkommen, haftet der Kunde für den gesamten entstehenden Schaden und Aufwand. Aus technischen Gründen kann kein vollständiger Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder Abhören durch Dritte garantiert werden. voxphone haftet nicht für derartige Vorkommnisse.

8.2  Bestehen begründete Anzeichen für eine rechtswidrige bzw. missbräuchliche Benutzung der Dienstleistungen und Produkte, kann voxphone den Kunden zu rechts- und vertragskonformer Benützung anhalten, ihre Leistungserbringung ohne Vorankündigung unterbrechen und/oder den Vertrag entschädigungslos auflösen und allenfalls Schadenersatz verlangen.

9. Haftung und Haftungsbegrenzung
9.1  voxphone erbringt Telefonie-Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik und steht gegenüber dem Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistungen ein, kann aber keinen jederzeit unterbruchsfreien Dienst garantieren und lehnt, soweit zulässig, die diesbezügliche Haftung ab.

9.2  voxphone haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbeachtung an die dem Kunden übertragenen Verpflichtungen (z.B. zweckentsprechende Nutzung der Geräte, etc.) entstanden sind. Der Kunde hat die Leistungen und Produkte von voxphone bestimmungsgemäss zu benutzen und jede missbräuchliche Verwendung zu unterlassen.

9.3  voxphone behält sich vor, den Transport von Daten oder die Erbringung von Diensten, die Gesetzen oder internationalen Konventionen widersprechen, zu unterbinden. Der Kunde ist bei Verschulden verpflichtet, voxphone von Ansprüchen Dritter, schad- und klaglos zu halten, falls voxphone wegen des Verhaltens des Kunden im Daten- bzw. Sprachverkehr oder der vom Kunden in den Verkehr gebrachten Inhalte, sei es straf- oder zivilrechtlich, in Anspruch genommen wird.

9.4  voxphone haftet für von ihren Organen, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachten Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzes ist weiters die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, ausgeschlossen. Die Haftung für von voxphone fahrlässig verursachte Schäden ist, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, auf den Gegenwert der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten bezahlten Dienste, höchstens jedoch auf CHF 20‘000.00, beschränkt. Hat der Kunde keine geeigneten üblichen Sicherheitsmassnahmen getroffen, ist die Haftung für Datenverluste und Datenschäden ausgeschlossen.

9.5  Die Haftung für Folgeschäden (entgangener Gewinn, nicht erzielte Einsparungen, Nutzungsausfall etc.), Datenverlust und Schäden durch Downloads, sind, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, ausgeschlossen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um seine Geräte und persönlichen Netzwerke vor unbefugtem Zugriff zu schützen. voxphone übernimmt keine Haftung für Spamming, Hacking, Virenübertragungen und sonstige Versuche Dritter, in von dem Kunden verwendeten Geräte und persönlichen Netzwerke einzudringen, noch für dadurch verursachte Schäden. voxphone übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für den Bezug von Diensten, Waren und Informationen Dritter, auch dann nicht, wenn voxphone das Inkasso für Drittforderungen durchführt.

9.6  Die Haftung gilt nicht für verrechnete Leistungen anderer Diensterbringer. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bleiben vorbehalten.

10. Geistiges Eigentum
10.1  voxphone gewährt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein unübertragbares und nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung der Dienste gemäss dem Vertrag. Alle damit zusammenhängenden Rechte an geistigem Eigentum verbleiben allein bei voxphone oder dem entsprechenden Lizenzgeber. Der Kunde ist verpflichtet, die Weiterverbreitung jeglicher digitalen Inhalte zu unterlassen, für die dem Kunden die Erlaubnis oder die dafür erforderlichen Rechte nicht durch den betreffenden Rechtsinhaber erteilt wurden.

10.2  Wird dem Kunden Software überlassen, so ist der Kunde nicht berechtigt, diese ohne schriftliche Zustimmung von voxphone zu vervielfältigen, zu verändern oder einem nicht autorisierten Dritten zugänglich zu machen. Bei Zuwiderhandeln ist voxphone schadlos und klaglos zu stellen.

11. Beginn, Laufzeit und Beendigung des Vertrages
11.1.1  Beginn: Der Vertrag tritt mit dem Datum der rechtsgültigen Unterschrift durch den Kunden oder ab Bestelldatum via Internetseite in Kraft, vorbehaltlich einer positiven Bonitätsprüfung. Mit in Kraft treten des Vertrages ist der Kunde mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung sowie den Konditionen für die bestellten Dienste einverstanden. voxphone kann einen Vertrag unbegründet ablehnen. Die Aufschaltung der Dienste ab Bestelldatum und die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail erfolgt innerhalb von zehn Arbeitstagen (Montag bis Freitag). Gesetzliche lokale Feiertage gelten nicht als Arbeitstage.

11.1.2  Mindestvertragslaufzeit: Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Leistung betriebsfähig bereitgestellt wurde, frühestens jedoch mit Abschluss einer der Mindestvertragslaufzeit vorsehenden Vereinbarung. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich insbesondere aus den in Ziffer 11.2 genannten Punkte.

11.2  Laufzeit
11.2.1  Ausschliesslich neu zugeteilte (nicht portierte) Rufnummern:
Eine Wegportierung von neu zugeteilten Rufnummern zu einem anderen Telefondienstleister kann frühestens sechs Monate nach Nummernzuteilung und Begleichung aller offenen Forderungen erfolgen. Möchte der Kunde die neu zugeteilten Rufnummern vor dieser Frist wegportieren, wird dem Kunde CHF 50.00 (Einzelnummer), CHF 100.00 (Block à 2 - 10 Rufnummern) oder CHF 500.00 (Block à 11 - 1’000 Rufnummern) in Rechnung gestellt.

11.2.2  Ausschliesslich für Abos mit Vorauszahlung (Prepaid):
Grundsätzlich werden alle Verträge mit Guthaben-Vorauszahlung (Prepaid) ohne Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen und durch Kündigung gemäss Ziffer 11.3, 11.4 oder 11.5 beendet. 

11.2.3  Ausschliesslich für Abos mit Rechnungsstellung:
Verträge werden für die im Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit (keine, 12, oder 24 Monate) abgeschlossen und verlängern sich danach stillschweigend um jeweils einen Monat. Der Vertrag wird durch Kündigung gemäss Ziffer 11.3 oder 11.4 beendet.

11.3  Kündigung
11.3.1  Sofern nicht anders angegeben, können Verträge mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Ende der Mindestvertragsdauer oder jeder Verlängerung derselben jeweils per Ende Monat (letzter Tag im Monat) gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail, Post oder persönlich, dem Kundendienst von voxphone gegenüber, zu erfolgen. Wenn der Kunde mehrere Dienste von voxphone bezieht, ist genau anzugeben, welche Dienste gekündigt werden. Allfällige Gesprächsguthaben können nach einer Auflösung des Vertrages durch den Kunden nicht zurückerstattet oder übertragen werden. Vor Auflösung eines voxphone-Kontos kann das Guthaben auf ein anderes voxphone-Konto transferiert werden (Mindestguthaben CHF 3.00).

11.3.2  Das Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses ist für den Kunden vor Ablauf der Mindestvertragsdauer ausgeschlossen. Auf schriftlichen Antrag des Kunden kann sich voxphone bereit erklären, das Vertragsverhältnis nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist einvernehmlich aufzulösen.

11.4  Ausserordentliche Kündigung
voxphone darf die Erbringung sämtlicher Dienste frist- und entschädigungslos einstellen und den Vertrag kündigen, falls der Kunde 
a)  die Dienste rechts- oder vertragswidrig (z.B. bei unberechtigter Nutzung gemäss Ziffer 8.) nutzt,
b)  oder mit Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen (gemäss Ziffer 3.3) nutzt, 
c)  oder falls das von voxphone betriebene Netz oder von Dritten betriebene Netze, die voxphone nutzt, durch die Art der Nutzung der Dienste durch den Kunden beeinträchtigt wird.
Bei einer Kündigung während der Mindestvertragsdauer kann voxphone die im Vertrag vorgesehenen Gebühren in Rechnung stellen. Der Kunde kann bei Vorliegen wichtiger Gründe den betreffenden Vertrag vorzeitig kündigen, insbesondere bei einer andauernden, wesentlichen Vertragsverletzung seitens voxphone, welche trotz angemessener Abmahnung nicht beseitigt wurde, oder bei einem dauerhaften Wegfall der Netzverfügbarkeit (ausgenommen bei höherer Gewalt).

11.5  Kündigung von nicht benutzten voxphone Konten
Unbenutzte voxphone Konten ohne Guthaben werden nach 60 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte durch den Kunden initiierte Anruf über die voxphone Rufnummer respektive der Zeitpunkt, ab dem das Guthaben aufgebraucht wurde.

12. Vertragsänderungen und Übertragung
12.1  Vertragsänderungen: voxphone kann jederzeit die Dienste und jegliche Teile des Vertrags sowie die AGB ändern. Dies wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Weise mitgeteilt, z.B. per Brief, E-Mail, Publikation auf der Website oder in einem Hinweis auf der Rechnung. Sollte der Kunde mit einer wesentlichen, für ihn nachteiligen Änderung nicht einverstanden sein, ist er berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung anhand des Sonderkündigungsrechts schriftlich kostenlos zu kündigen. Ohne fristgerechten Widerspruch betreffend den Änderungen gelten diese als akzeptiert. Durch den Kunden gestellte Anträge auf Änderung der Dienste oder durch den Kunden handschriftlich vorgenommene Abänderungen des Vertrags sind nur dann rechtsverbindlich, wenn voxphone diesen schriftlich zugestimmt hat.

12.2  Kundendaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, namentlich Namens- und Adressänderungen, voxphone innerhalb der Frist von 30 Tagen nach Änderung mitzuteilen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist voxphone berechtigt, ihre Leistungen nach erfolgloser Mahnung unter Setzen einer Nachfrist von sieben Tagen, einzustellen.

12.3  Übertragung
12.3.1  Jede Art der Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder aus Diensten an Dritte bedarf der vorherigen beidseitiger schriftlicher Zustimmung.

12.3.2  voxphone kann jedoch den vorliegenden Vertrag oder Rechte und Pflichten daraus ohne Zustimmung des Kunden an eine andere Gesellschaft übertragen, sofern voxphone diese Gesellschaft direkt oder indirekt kontrolliert.

13. Höhere Gewalt
Kann voxphone aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Naturereignissen von besonderer Intensität, Krieg, Aufruhr, Streik, Stromausfällen, unvorhergesehenen behördlichen Auflagen, etc. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung so lange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert. Eine Haftung von voxphone ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

14. Schlussbestimmungen
14.1  Anwendbares Recht und Gerichtstand
Der Vertrag untersteht materiellem liechtensteinischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.

14.2  Regulierung
Die nationale Regulierungsbehörde kann Anordnungen treffen oder Auflagen an voxphone erteilen, die Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden haben können. voxphone wird die Auflagen und Anordnungen gemäss Vorgabe der Regulierungsbehörde umsetzen. Sollten durch Anordnungen oder Auflagen für den Kunden Nachteile entstehen, übernimmt voxphone keine wie immer geartete Haftung.

14.3  Regelung von Streitfällen
Der Kunde kann zur Regelung von Streitfällen entweder eine Schlichtung durch die Regulierungsbehörde beantragen oder den ordentlichen Rechtsweg beschreiten. Wenn der Kunde eine Schlichtung beantragt, ist voxphone verpflichtet, sich dem Schlichtungsverfahren gemäss Art. 59 KomG zu unterziehen.

Schlichtungsstelle Liechtenstein
Amt für Kommunikation
Postfach 684
LI-9490 Vaduz
T +423 236 64 88
F +423 236 64 89
info.ak(at)llv.li
www.ak.llv.li


15 Geltungsdauer dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.01.2024 für unbefristete Dauer. Die voxphone AG behält sich die jederzeitige Änderung vor.

 

Balzers, November 2023

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