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Grundsätzlich können voxphone office- und business-Konten von jedem eröffnet werden, es gibt jedoch Voraussetzungen:
- Eröffnung voxphone office- oder business-Konto für Liechtenstein (Anmeldung über voxphone.net)
- Falls Sie keinen Wohn- oder Geschäftssitz in Liechtenstein haben, muss zur Verifizierung eine Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte (Handelsregisterauszug für Firmen) eingereicht werden
- Keine weiteren Voraussetzungen
- Eröffnung voxphone office- oder business-Konto für die Schweiz (Anmeldung über voxphone.net)
- Falls Sie keinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz haben, muss zur Verifizierung eine Kopie Ihres Passes oder Identitätskarte (Handelsregisterauszug für Firmen) eingereicht werden
- Keine weiteren Voraussetzungen
Hinweis:
Beachten Sie, dass bei jeder Anmeldung die Angaben vollständig und korrekt auszufüllen sind.
Ja, sämtliche Rufnummern (voxphone private) können problemlos in ein Sammelkonto (voxphone office, voxphone business) übernommen werden.
Bitte eröffnen Sie hierzu ein neues Support-Ticket mit folgendem Inhalt:
- Die zu integrierende Rufnummer
- Sammelkonto-ID (4-stellig), in welches die Rufnummer verschoben werden soll
- Sie müssen sich als Inhaber der Rufnummer und des Sammelkontos identifizieren
Hinweise:
Der Kontoauszug und automatische Kreditkartenzahlungen können leider nicht übernommen werden.
Sobald die Rufnummer im Sammelkonto registriert ist, wird eine monatliche Grundgebühr für diese Rufnummer verrechnet.
Falls Sie Ihr Konto auflösen möchten, eröffnen Sie hierzu ein neues Support-Ticket mit folgendem Inhalt:
- Das zu löschende Konto (Benutzerkennung oder Rufnummer)
- Per wann das Konto aufgelöst werden soll
- Nennen Sie die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse (zur Identifikation)
Hinweise:
Beachten Sie, dass ein vorhandenes Guthaben nur bei Sammelkonten (Business Produkte) zurückgefordert werden kann.
Sie können Ihr Guthaben auch vor der Auflösung auf ein anderes voxphone Konto transferieren lassen.
Gemäss unseren AGB's werden unbenutzte Konten wie folgt behandelt:
- Unbenutzte voxphone Konten werden nach 60 Tagen gelöscht und die Rufnummern werden wieder freigegeben. Massgebend für die Berechnung dieser Frist ist der letzte getätigte Anruf über die voxphone Rufnummer. Ist kein Guthaben auf dem voxphone-Konto vorhanden, wird das Konto nach 60 Tagen deaktiviert. Bei einem Guthaben auf dem voxphone Konto gilt eine Frist von 120 Tagen.
Restguthaben
- voxphone.net (Liechtenstein)
- Allfällige Restguthaben von bereits gelöschten Konten können nicht zurückerstattet werden. Ein Übertrag auf ein anderes voxphone Konto ist jedoch möglich.
- voxphone.net (Schweiz)
- Allfällige Restguthaben von bereits gelöschten Konten können nicht zurückerstattet werden. Ein Übertrag auf ein anderes voxphone Konto ist jedoch möglich.
Hinweis:
Falls Sie Ihr Konto über längere Zeit nicht nutzen, erhalten Sie mehrere E-Mails, die Sie auf diesen Umstand aufmerksam machen. Ihr Konto wird nicht ohne Vorinformation deaktiviert und Sie haben die Möglichkeit, Ihr Konto weiterhin zu nutzen.